Liebe Gäste, ab dem 18.11.2021 ist der Zutritt zu den geschlossenen Räumen und die dortige Entgegennahme
von Leistungen im Gastronomiebetrieb (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nds. Corona-VO) auf Personen beschränkt,
die über einen Impfnachweis gemäß § 2 Nr. 3 SchAusnahmV
oder einen Genesenennachweis gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV verfügen.
Wir bitten um Verständnis
Ina & Miro mit Team